Klar handeln

Probleme erkennen - Hilfe anbieten - Konsequenzen einhalten

Im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX kommt einer effizienten Suchtprävention im Unternehmen eine wichtige Bedeutung zu.
Ein verbindlich vereinbarter Handlungsrahmens (wie z.B. in Form einer Betriebsvereinbarung) mit einer abgestuften Vorgehensweise, Hilfsangeboten und realistischen Konsequenzen im Falle einer Ablehnung durch den Betroffenen, sind hier ganz elementare Bestandteile.
Dies wiederum setzt voraus, dass Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen Suchtprobleme bei Beschäftigten rechtzeitig erkennen und diese auch in einer geeigneten Form ansprechen können.
Wir unterstützen Sie durch:

  • Informationsveranstaltungen und Workshops
  • Seminare zum Thema: ,,Sucht rechtzeitig erkennen und richtig handeln"
  • Spezielle Gesprächsführungs-Trainings bei (Sucht-) Auffälligkeit
  • Einzelfallberatung bei schwierigen Fällen der (Sucht-) Auffälligkeit



Sie möchten mehr über unser Angebot zur Suchtprävention erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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